c. Der Ständerat änderte auch den Entwurf von Artikel 7 Absatz 1 StHG, den der Bundesrat vorgelegt hatte: Der geänderte Text räumt den Kantonen im Fall von Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 10 Prozent des Kapitals die Möglichkeit ein, die wirtschaftliche Doppelbelastung mittels einer Teilbesteuerung zu mildern. Hingegen beschloss der Ständerat, die Absätze 1ter und 1quater von Artikel 7 StHG, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte, unverändert beizubehalten 123. Absatz 1bis von Artikel 7 hingegen wurde aufgehoben. Der Nationalrat schloss sich der vom Ständerat verabschiedeten Fassung von Artikel 7 StHG an 124.