2. Die Detailberatung a. Hinsichtlich der Beratung und der Entscheide über die einschlägigen Gesetzesbestimmungen beschloss der Ständerat zuerst auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit die Einführung eines neuen Artikels 18b, mit welchem der Teilbesteuerungssatz auf Einkünften aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens auf 50 Prozent gesenkt wird, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals darstellen und während mindestens eines Jahres im Eigentum des Steuerpflichtigen waren 117. Darüber hinaus hat der Ständerat 108 De Buman, ebenda, S. 1266. 109 Wandfluh, ebenda S. 1268. 110 Bührer, ebenda S. 1269. 111 Noser, AB N 2006, S.