In seiner jetzigen Ausgestaltung verfehlt der Gesetzesentwurf auch eines der Hauptziele der Reform, nämlich die rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmen, denn Kapitalgesellschaften würden gegenüber Personengesellschaften begünstigt. Und was die so genannte wirtschaftliche Doppelbelastung anbelangt, die es eigentlich zu vermeiden gelte, sei das, wenn man überhaupt davon reden könne, nur der Fall, wenn die Dividendenausschüttung 70 Prozent der Gewinne betrifft, was praktisch nie der Fall sei. Ausserdem stehe nicht fest, ob die vorteilhafte Wirkung auf das Wirtschaftswachstum, die man der Dividendenausschüttung immer zuschreibe, auch wirklich existiert;