Der Berichterstatter der Kommission erläuterte, dass die Kommission sich im Sinne einer Vereinfachung für einen Einheitssatz von 50 Prozent sowohl im Privat- wie im Geschäftsvermögen ausgesprochen hatte. Sie ist jedoch der gleichen Auffassung wie der Ständerat, dass die Entlastung erst ab Beteiligungen von mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals gelten soll, um die kleinen und mittleren Unternehmen steuerlich zu entlasten, im internationalen Steuerwettbewerb mithalten und die Prosperität der Schweizer Volkwirtschaft erhalten zu können 107.