Dem entgegnete ein Redner, die Vorlage sei bereits ausgewogen, da ja das Privatvermögen und dessen Erträge heute mehrfach besteuert werden. Was die Kapitalgewinnsteuer anbelange, so hätten die bei der Volksabstimmung im Dezember 2001 mit Erfolg dagegen vorgebrachten Argumente nichts von ihrer Gültigkeit verloren 106. b. Am 21. September 2006 hatten auch die Nationalräte die Gelegenheit zu einer Grundsatzdebatte. Der Berichterstatter der Kommission erläuterte, dass die Kommission sich im Sinne einer Vereinfachung für einen Einheitssatz von 50 Prozent sowohl im Privat- wie im Geschäftsvermögen ausgesprochen hatte.