Die Dividendenausschüttungen an die Aktionäre werden über die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern nochmals erfasst. Es rechtfertigt sich also, die wirtschaftliche Doppelbelastung spürbar zu mildern, doch die Reform muss weiter gehen, als der Bundesrat in seiner Botschaft gegangen ist; sein Entwurf wird nicht ausreichen, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen und höhere Dividendenausschüttungen zu bewirken 102. Ein Ständerat vertritt die Auffassung, dass ein Teilbesteuerungssatz von 50 Prozent noch besser wäre, weil man sich damit den in den meisten Kantonen bereits durchgeführten Revisionen annähern würde 103.