ging es darum, die Schweiz den Nachbarstaaten anzunähern und das bisher in der Schweiz zurückhaltende Ausschüttungsverhalten der Kapitalgesellschaften zu ändern. Die meisten Kantone haben den Mindestprozentsatz von 10 Prozent für eine qualifizierte Beteiligung bereits eingeführt; einige haben denselben Weg eingeschlagen oder gehen noch weiter. Heute sind die Kantone in der Frage, ob und wie hoch sie einen Teilbesteuerungssatz festlegen wollen, frei. Die geforderte Mindestbeteiligung muss hingegen im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, vom 14. Dezember 1990 100) verankert werden.