Der Bundesrat erachtete diese Änderung als unerlässlich, und zwar nicht nur, um eine bestehende Ungleichbehandlung auszumerzen, sondern auch, um angesichts der in der Schweiz besonders bescheidenen Ausschüttungsquoten zu verhindern, dass das Verhalten der Wirtschaftssubjekte von der steuerlichen Überbelastung beeinflusst wird 95. Aus diesem Grund befürwortete der Bundesrat eine Milderung der Doppelbelastung aller Dividenden im Privatvermögen, jedoch mit Ausnahme der Anteile an Anlagefonds oder an ähnlichen Körperschaften, da ihre Inhaber keinen direkten Einfluss auf das Gebaren einer Kapitalgesellschaft ausüben können. Gerade das soll aber vermieden werden: dass die Überbesteuerung