Der Bundesrat beantwortete zahlreiche parlamentarische Vorstösse, Motionen oder Einzelinitiativen, in denen eine mehr oder weniger starke Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung gefordert wurde 93. Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung verschiedene Modelle vorgestellt und auf Grund der Vernehmlassungsergebnisse die vorerwähnte Reduktion der Besteuerung von Beteiligungen im Privatvermögen auf 80 Prozent beziehungsweise von Beteiligungen im Geschäftsvermögen auf 60 Prozent vorgeschlagen, ohne eine Steuer auf den Veräusserungsgewinne einzuführen und ohne den Kantonen Vorschriften über die steuerliche Entlastung der ausgeschütteten Gewinne zu machen;