schaftlichen Doppelbelastung in erster Linie bei der Einkommenssteuer der Anteilsinhaber ansetzten muss. Aus dieser Überlegung heraus schlug die ERU eine Teilbesteuerung der Dividende in Höhe von 60 Prozent vor, da die wirtschaftliche Doppelbelastung als beseitigt gelten kann, wenn die Summe der Gewinnsteuern und der Einkommenssteuern auf den erhaltenen Dividenden jener entspricht, die ein vergleichbarer Kollektivgesellschafter auf seinem Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu entrichten hätte 91.