Die Stellungnahme des Bundesrats gründete weitgehend auf den Feststellungen der Expertenkommission für eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung (ERU). Diese wies darauf hin, dass nur noch drei OECD-Staaten (Irland, Niederlande und die Schweiz) das klassische System der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Körperschaft und Aktionär kennen. Die ERU empfahl im Wesentlichen die Einführung einer von der Rechtsform unabhängigen Betriebssteuer, kombiniert mit einer Teilbesteuerung: 1. der Erträge aus Beteiligungen an solchen Unternehmen; 2. der Gewinne aus der Veräusserung von massgeblichen Beteiligungen an solchen Unternehmen. Daraus folgerte die ERU, dass die Vermeidung der wirt-