I. DIE PROBLEMSTELLUNG A. Der Entwurf des Bundesrats In seiner Botschaft vom 22. Juni 2005 zum Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen 90 erklärte der Bundesrat, dass die Reform ungerechtfertigte Überbesteuerungen, namentlich die Besteuerung der Dividendenausschüttungen an Aktionäre, mildern wolle. Er schlug vor, die Dividenden im Privatvermögen nur noch zu 80 Prozent und die Beteiligungen im Geschäftsvermögen nur noch zu 60 Prozent zu erfassen. Ferner rief er in Erinnerung, dass Gewinne auf der Veräusserung von privaten Wertschriften steuerfrei bleiben.