Damit versuchen sie, die Unternehmer zu einer vermehrten Dividendenausschüttung zu ermuntern. Vom rechtlichen Standpunkt aus unterscheiden sich Dividenden von anderen Vermögenserträgen, wie beispielsweise Mieteinkünften oder Sparzinsen. Die Reform untergräbt die Ziele der Steuergesetzgebung in keiner Art und Weise. Sie will lediglich verhindern, dass derselbe Gegenstand zwei Mal besteuert wird, und trägt gleichzeitig den jüngsten Reformen Rechnung, die in zahlreichen Kantonen realisiert wurden. So gesehen sind die parlamentarischen Entwürfe mit den Grundsätzen der Steuergleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar.