44 SHARON DETRICK, A Commentary on the United Nations Convention on the Rights of the Child, The Hague 1999, S. 713. 45 BGE 120 Ia 1 E. 5b S. 11. VPB/JAAC/GAAC 2008 25 Gutachten KRK können folglich vor schweizerischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden geltend gemacht werden. Zu prüfen sind im Einzelnen die Art. 3, 20 und 22 KRK. Die letzten beiden tragen der Schutzbedürftigkeit von Kindern, die sich nicht in ihrem familiären Umfeld befinden bzw. ohne Eltern sind, besonders Rechnung. 3.2 Wohl des Kindes (Art. 3 KRK) 3.2.1 Konzept des Wohls des Kindes (Abs. 1)