danken enthalten, sich also nicht an die Verwaltungs- oder Justizbehörden, sondern an den Gesetzgeber richten 45. Rechte aus direkt anwendbaren Bestimmungen der 40 Vgl. zu den einzelnen Bestimmungen BBl 1994 V 16 f. 41 Vgl. das in Art. 12 KRK verankerte Recht des Kindes, in allen es berührenden Angelegenheiten seine Meinung frei zu äussern. 42 Botschaft betreffend den Beitritt zum Kinderrechtsübereinkommen, BBl 1994 V 2. 43 GIOVANNI BIAGGINI, Wie sind Kinderrecht in der Schweiz geschützt?, in: Regula Gerber Jenni/Christa Hausammann [Hrsg.], Die Rechte des Kindes. Das UNO-Übereinkommen und seine Auswirkungen auf die Schweiz, Basel 2001, 26 f.