Allerdings bedeutet dies auch, dass Staaten, welche dem Kind weitergehende Rechte zugestehen, diese nicht unter Berufung auf die Kinderrechtskonvention (als tieferem Standard) verweigern oder beschränken dürfen 44. Nach dem in der Schweiz geltenden Prinzip des Monismus wird bei der Übernahme von Völkerrecht in Landesrecht der völkerrechtliche Vertrag Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung. Mit anderen Worten erlangt er mit Inkrafttreten für die Schweiz auch landesrechtliche Wirkung. Soweit darin enthaltene Bestimmungen unmittelbar anwendbar (self-executing) sind, können die daraus fliessenden Rechte direkt vor schweizerischen Behörden geltend gemacht werden.