3.1 Allgemeines In Bezug auf die allgemeine Charakterisierung der Kinderrechtskonvention hat BIAG- GINI treffend festgehalten: «Um die inhaltliche Tragweite der Kinderrechtskonvention ermessen zu können, ist es wichtig, sich die Entstehungsbedingungen des Übereinkommens zu vergegenwärtigen. Die Entstehung fällt im Wesentlichen in die 1980er Jahre, in die Zeit vor dem Ende des Kalten Krieges also. An der Ausarbeitung […] beteiligten sich Staaten aus ganz unterschiedlichen Religions- und Kulturkreisen, aus industrialisierten Ländern und aus Entwicklungsländern, aus Ländern mit diametral entgegen gesetzten politischen Systemen.