37 SR 0.101. 38 SR 0.103.1. 39 SR 0.103.2. VPB/JAAC/GAAC 2008 24 Gutachten kommen zusätzlich konkretisiert. Es ergänzt die allgemeineren Bestimmungen der beiden Menschenrechtspakte der UNO 40, geht teilweise sogar darüber hinaus 41 und verankert Rechte und Verpflichtungen in allen Lebensbereichen des Kindes 42. Mit Blick auf die Prüfung der Kinderrechtskonvention erübrigen sich daher weitere Überlegungen zu den UNO-Pakten I und II, und es wird auf die Ausführungen unter Ziff. 3 verwiesen. 3. Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK)