Je nach Dauer des Asyl- und Wegweisungsverfahrens wird der Entscheid der Vormundschaftsbehörde noch während des Verfahrens oder erst später erfolgen. In jedem Fall werden Massnahmen, die angeordnet werden, vernünftigerweise nicht mit Rechtskraft des Nichteintretensentscheids wieder aufgehoben, sondern bis zur Ausreise fortgeführt werden.