In Bezug auf Minderjährige mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid ist nach dem Gesagten davon auszugehen, dass die Frage, ob vormundschaftliche Massnahmen anzuordnen sind, bereits während des Asylverfahrens durch die anvisierte Vormundschaftsbehörde geprüft wird 36. Es muss ebenfalls davon ausgegangen werden, dass die Situation, welche sich für den Minderjährigen nach einem Nichteintretensentscheid ergibt, in die Prüfung miteinbezogen wird. Je nach Dauer des Asyl- und Wegweisungsverfahrens wird der Entscheid der Vormundschaftsbehörde noch während des Verfahrens oder erst später erfolgen.