Die Materialien zeigen, dass dem nicht so ist 31. Es wurde anerkannt, dass einerseits das Ernennungsverfahren für einen Beistand oder Vormund oft viele Wochen oder sogar Monate dauert 32 und andererseits die sofortige Ernennung eines Beistands nicht in allen Fällen sinnvoll ist (weil unter Umständen nach der Zuweisung zu einem Kanton ein neuer Beistand zu ernennen wäre) 33. Daher ist die Ernennung einer Vertrauensperson als Übergangslösung zu verstehen, welche die zuständigen Vormundschaftsbehörden nicht davon entbindet, die erforderlichen vormundschaftlichen Massnahmen zu prüfen und einzuleiten. Die Verfahrensbeistandschaft nach Art.