3.1 ANAG Es stellt sich die Frage, ob das ANAG Bestimmungen enthält, die als lex specialis gegenüber den vormundschaftsrechtlichen Bestimmungen des ZGB als lex generalis vorgehen könnten. Ein solcher Vorrang kann verneint werden: Das ANAG enthält keine Bestimmung, welche unbegleitete Minderjährige mit Nichteintretensentscheid von Massnahmen vormundschaftsrechtlicher Natur ausschliessen würde. Der Ausschluss beschränkt sich auf die Unterstützung fürsorgerechtlicher Natur, indem die Personen mit Nichteintretensentscheid gestützt auf Art. 44a AsylG dem ANAG unterstellt werden und in der Folge von Sozialhilfeleistungen nach AsylG ausgeschlossen sind.