IPRG kann offen gelassen werden, ob unbegleitete Minderjährige mit Nichteintretensentscheid das Kriterium des gewöhnlichen Aufenthalts erfüllen. Die Zuständigkeit der Schweizer Behörden ist bei den in Frage stehenden Personen durch die Erweiterung nach internem Recht auch bei schlichtem Aufenthalt in der Schweiz gegeben. Es stellt sich damit die Frage, inwieweit vormundschaftliche Massnahmen nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 29 zu treffen sind.