Diese Grundsätze bringen zum Ausdruck, dass die Gewährleistung von Grundrechten das Fundament der Rechtsordnung eines föderalistischen und demokratischen Rechtsstaates sind. Demnach ist ihre Funktion sowohl defensiv, indem sie den Einfluss des Staates auf das Individuum beschränken, als auch positiv, indem sie den Staat zu einem Tun veranlassen 21. Abs. 1 der Bestimmung unterstreicht gemäss Bundesgericht «la portée générale de l'obligation de respect des droits fondamentaux, dont la réalisation s'impose à l'ensemble de l'ordre juridique» 22. So hielt das Bundesgericht zu Abs. 2 fest, auch Stimmbürger nähmen als Organ der Ge-