Kindes entsprechend Rechnung tragen wollte 6. Nicht zuletzt sollte damit auch dem Leitgedanken der Kinderrechtskonvention Rechnung getragen werden 7. Hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs bleibt unklar, wer Anspruch auf den vorgesehenen Schutz oder die Förderung seiner Entwicklung hat 8. Da es sich um ein Menschenrecht handelt, umfasst die Bestimmung alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Nationalität oder ihres aufenthaltsrechtlichen Status. Eine konkretere Aussage zu den Inhabern des Rechts ist indes nicht möglich, da es Aufgabe des Gesetzgebers und der Rechtsprechung ist, die Norm zu konkretisieren. Lehre und Rechtsprechung äussern sich zu Art.