Einleitende Bemerkung von Januar 2008: Am 1. Januar 2008 sind das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer 1 und punktuelle Änderungen des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 2 in Kraft getreten. Dadurch haben sich die Rechtsgrundlagen im Vergleich zum Zeitpunkt, in dem das Gutachten verfasst wurde, wie folgt geändert: Artikel 44a AsylG wurde aufgehoben. Damit werden Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) nicht mehr dem Bundesgesetz vom 26. März 1931 3 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (beziehungsweise dem AuG) unterstellt, sondern unterstehen weiterhin den Regelungen des AsylG.