V. Folgerungen Amtsenthebungsverfahren von Richterinnen und Richtern greifen erheblich in die Rechtsstellung der Betroffenen ein, und die Thematik des Verfahrens rührt an zentrale Werte des Rechtsstaats. Obwohl ausdrücklich kein politisches, sondern ein justizförmiges Verfahren, wird es durch eine ihrem Zuschnitt nach politische Behörde durchgeführt, gegen deren Entscheid überdies kein innerstaatliches Rechtsmittel zur Verfügung steht. Gleichzeitig ist das Verfahren rechtlich nur punktuell normiert;