VPB/JAAC/GAAC 2008, Ausgabe vom 3. September 2008 339 Gutachten R. Kiener/B. Durrer/St. Fässler/M. Krüsi sorgfältig und ernsthaft geprüft und in der Entscheidfindung berücksichtigt hat 134. Eine weniger einlässliche Begründung ist erforderlich, wenn den Anträgen des Betroffenen Folge geleistet wird, beispielsweise bei der Einstellung des Verfahrens.