Auch die Gerichtskommission hat ihren Antrag an die Vereinigte Bundesversammlung zu begründen. Die Begründung umfasst eine Darstellung des Sachverhalts und der Erwägungen, welche die Gerichtskommission zur Antragstellung bewogen haben 133. Anhand dieser Begründung lässt sich nachvollziehen, ob die Gerichtskommission die Vorbringen der Verfahrensbeteiligten tatsächlich gehört,