Im parlamentarischen Verfahren können sich gewisse Verzögerungen durch den Umstand ergeben, dass jährlich nur vier Sessionen der Eidgenössischen Räte stattfinden. Mit Blick auf das Beschleunigungsgebot ist aus einer verfassungsrechtlichen Optik zu verlangen, dass die Vereinigte Bundesversammlung im Fall eines entsprechenden Antrags der Gerichtskommission das Geschäft umgehend, das heisst zu Beginn der nächstfolgenden Session traktandiert und auch behandelt.