Im Verfahren vor der Gerichtskommission geht es wesentlich darum, den rechtserheblichen Sachverhalt abzuklären und die faktischen Erkenntnisse unter die einschlägigen Normen (Art. 10 SGG, Art. 10 VGG) zu subsumieren, um alsdann die Rechtsfolge anordnen bzw. der Vereinigten Bundesversammlung einen entsprechenden Antrag stellen zu können. a. Allgemeine Regeln