Kommt dazu, dass eine primär politische Behörde mit einem justizförmigen Verfahren betraut ist; dieser Umstand trägt eine gewisse Gefahr in sich, dass Ermessensspielräume nicht zuerst am Massstab von Gesetz und Verfassung, sondern an politischen Überlegungen und Überzeugungen ausgerichtet werden. Als politisches Organ kann die Vereinigte Bundesversammlung schliesslich den äusseren Anschein begründen, dass eine Amtsenthebung letztlich aus politischen Gründen erfolgt oder unterbleibt.