gegen Entscheide der Vereinigten Bundesversammlung über eine Amtsenthebung ist im Gesetz kein Rechtsmittel vorgesehen. Jedenfalls nach Massgabe des Landesrechts braucht der Rechtsweg gegen den Abberufungsentscheid der Vereinigten Bundesversammlung nicht geöffnet zu werden 21. d. Unschuldsvermutung?