VPB/JAAC/GAAC 2008, Ausgabe vom 3. September 2008 316 Gutachten R. Kiener/B. Durrer/St. Fässler/M. Krüsi Der Abschluss eines Amtsenthebungsverfahrens der Gerichtskommission erfolgt entweder durch einen Einstellungsbeschluss oder durch einen Antrag auf Amtsenthebung an die Bundesversammlung. Beide Beschlüsse sind endgültig (Ziff. IV 7).