Amtsenthebungsverfahren sind von erheblicher staatspolitischer Bedeutung und rechtsstaatlich ambivalent. Hinzu kommt, dass eine primär politische Behörde mit einem justizförmigen Verfahren betraut ist. Gerade weil das Verfahren rechtlich nur sehr allgemein normiert ist, kommt dem Schutz und der Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit eine zentrale Bedeutung als allgemeine Verfahrensleitlinie zu (Ziff. IV 1).