VI. Zusammenfassung der Ergebnisse 47. Die Ergebnisse des Gutachtens lassen sich wie folgt zusammenfassen: − Die Herstellung von drei Embryonen in vitro ist nur noch in jenen Fällen verfassungskonform, in denen sich eine Frau von Anfang an bereit erklärt, sich drei Embryonen implantieren zu lassen, falls sich drei Eizellen zu implantierbaren Embryonen entwickeln (Ziff. II). − Die Zulassung der PID bei rechtmässig hergestellten Embryonen in vitro zum Zwecke des Nachweises einer schweren genetischen Erkrankung ist mit Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV vereinbar (Ziff. III). − Art.