Zu bedenken ist dabei insbesondere, dass infolge der restriktiven Herstellungsregel sowie der Belastungen und Kosten medizinischer Fortpflanzungsverfahren Embryonen in vitro eine sehr knappe Ressource sind und Frauen daher grundsätzlich ein grosses Interesse haben, sich die vorhandenen Embryonen implantieren zu lassen. Tendenziell werden sie sich deshalb nur für die Aussonderung offensichtlich entwicklungsunfähiger Embryonen entscheiden 64. Auf der anderen Seite greifen die beiden Massnahmen in unterschiedlicher Weise in Rechtsgüter und Interessen von fortpflanzungswilligen Paaren ein.