Während die Herstellungsregel die Entstehung überzähliger Embryonen mit hoher Wirksamkeit zu verhindern vermag, hätte ein Verbot morphologischer Untersuchungen diesbezüglich nur noch einen relativen geringen zusätzlichen Effekt. Zu bedenken ist dabei insbesondere, dass infolge der restriktiven Herstellungsregel sowie der Belastungen und Kosten medizinischer Fortpflanzungsverfahren Embryonen in vitro eine sehr knappe Ressource sind und Frauen daher grundsätzlich ein grosses Interesse haben, sich die vorhandenen Embryonen implantieren zu lassen.