Die Beurteilung hinsichtlich morphologischer Untersuchung muss zum selben Ergebnis kommen: Auf der einen Seite leisten die beiden Massnahmen einen unterschiedlichen Beitrag zur Vermeidung überzähliger Embryonen. Während die Herstellungsregel die Entstehung überzähliger Embryonen mit hoher Wirksamkeit zu verhindern vermag, hätte ein Verbot morphologischer Untersuchungen diesbezüglich nur noch einen relativen geringen zusätzlichen Effekt.