Mit Hilfe solcher Untersuchungen soll vermieden werden, dass Embryonen implantiert werden, die in utero absterben, also gar nicht erst lebendig geboren werden. Die Implantierung nicht entwicklungsfähiger Embryonen ist unerwünscht, weil dadurch der gewünschte Fortpflanzungserfolg nicht herbeigeführt werden kann und Frauen Spontanaborte (Fehlgeburten) in Kauf nehmen müssen. Morphologische Untersuchungen verfolgen demnach den Zweck, Fortpflanzungsverfahren zu optimieren und Spontanaborte zu verhindern. 50. Einer Optimierung von Fortpflanzungsverfahren mittels morphologischer Untersuchungen sind allerdings durch die Herstellungsregel in Art. 119 Abs. 2 Bst.