b) Zweck morphologischer Untersuchungen 49. Der Zweck der genetischen Präimplantationsdiagnostik besteht insbesondere darin zu verhindern, dass Embryonen mit der Veranlagung zu einer schweren Krankheit implantiert werden und zur Welt kommen 58. Morphologische Untersuchungen an Embryonen in vitro verfolgen dagegen einen anderen Zweck. Mit Hilfe solcher Untersuchungen soll vermieden werden, dass Embryonen implantiert werden, die in utero absterben, also gar nicht erst lebendig geboren werden.