V. Ist die Selektion von Embryonen nach morphologischen Kriterien (keine oder geringe Entwicklungschance) vor deren Transfer in die Gebärmutter mit Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV vereinbar? A. Vorbemerkungen zur medizinischen Sachlage a) Gegenstand morphologischer Untersuchungen 47. Die morphologische Untersuchung von Embryonen in vitro, die im Rahmen eines künstlichen Fortpflanzungsverfahrens erzeugt worden sind, ist eine nicht invasive Methode. Mittels Beobachtung der äusseren Erscheinung (der «Morphologie») von Embryonen in vitro wird prognostiziert, ob und wie weit sich diese weiterentwickeln können.