Diese Frage war überhaupt nicht Gegenstand der Debatte. Vielmehr wurde über die Frage diskutiert, ob der Verfassungsgeber die Anzahl herzustellender Embryonen begrenzen soll 44. Dabei wurde vorgebracht, dass eine Begrenzung der Herstellung verhindern würde, dass überzählige Embryonen entstehen, die aufbewahrt bzw. eingefroren werden und dann Anlass zu Missbräuchen geben könnten 45. Die Aufbewahrung von Embryonen in vitro wurde demnach als zu vermeidende Alternative zu einer Begrenzung der Herstellung von Embryonen verstanden.