d) Historische Auslegung 37. In der parlamentarischen Debatte zu Art. 24novies aBV wurde der Grundsatz, dass nicht mehr Embryonen hergestellt werden dürfen, als der Frau sofort eingepflanzt werden können, vor allem als Frage der Aufbewahrung bzw. des Einfrierens überzähliger Embryonen diskutiert 42. Dabei argumentierte die in der Plenumsabstimmung siegreiche Kommissionsminderheit, dass das Einfrieren überzähliger Embryonen unzulässig, das Einfrieren von Eizellen im Vorkernstadium hingegen zulässig sein soll 43. 38.