b) Folgenabschätzung als Sache des Gesetzgebers 27. Ob eine gesetzliche Regelung in der Praxis einen Prozess auslösen könnte, der zu verfassungswidrigen Zuständen führt, ist eine Frage der Folgenabschätzung. Im Rahmen einer juristischen Argumentation können nur jene Folgen einer Regelung als Entscheidungsgrundlage in Betracht gezogen werden, welche mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit 34 auftreten. Ansonsten ist die Folgenabschätzung eine politische Frage und daher Sache des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber hat zu entscheiden, ob und inwieweit er bestimmte Risiken eingehen will.