Im Vordergrund stand dabei die Sorge, dass die Zulassung der PID zu einer «immer weiter ausgebauten und verfeinerten Embryonenselektion» 31 führen könnte und sozusagen das «Einfallstor für eugenische Überlegungen» 32 öffnen würde. Darüber hinaus wurde auch vorgebracht, dass infolge einer Zulassung der PID unweigerlich mehr Embryonen in vitro hergestellt würden, als der Frau sofort eingepflanzt werden können 33. Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob solche Befürchtungen einer schiefen Ebene einer Zulassung der PID entgegenstehen können.