c BV verankerten Grundsätzen widerspricht. Mit der Zulassung der PID würde der Gesetzgeber mit anderen Worten eine schiefe Ebene («slippery slope») schaffen, auf der die Praxis über kurz oder lang von einem verfassungskonformen zu einem verfassungswidrigen Zustand «rutschen» würde. Bundesrat und Bundesversammlung begründeten das gegenwärtige Verbot der PID wiederholt mit solchen Befürchtungen. Im Vordergrund stand dabei die Sorge, dass die Zulassung der PID zu einer «immer weiter ausgebauten und verfeinerten Embryonenselektion» 31 führen könnte und sozusagen das «Einfallstor für eugenische Überlegungen» 32 öffnen würde.