C. Führt die PID zu Verstössen gegen Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV? a) Fragestellung 26. Auch wenn Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV die PID nicht verbietet, ist nicht ausgeschlossen, dass diese Bestimmung durch die gesetzgeberische Zulassung der PID verletzt wird. Eine solche Verfassungswidrigkeit könnte sich ergeben, wenn die Zulassung der PID in der Praxis zu einem Zustand führt, der den in Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV verankerten Grundsätzen widerspricht.