Ein wesentliches Argument gegen die Volksinitiative war, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz die gentechnologische Untersuchung des Embryos im Reagenzglas verbietet, und zwar im Sinne einer wirksamen Missbrauchsbekämpfung. Ich habe im Abstimmungskampf wiederholt auf diesen Zusammenhang hingewiesen, und auch der Bundesrat steht in dieser Frage im Wort. Ich verweise auf die sehr deutlichen Worte von Frau Müller- Hemmi im Zusammenhang mit dieser Volksabstimmung.