Das Parlament lehnte die Vorstösse ab. Bundesrätin Metzler begründete die Ablehnung nicht etwa mit einem Verweis auf die Verfassung, sondern mit dem Gebot der Worttreue: «Bei der Volksabstimmung vom 12. März 2000, also vor zwei Jahren, hat der Bundesrat die Volksinitiative 'für menschenwürdige Fortpflanzung' als unverhältnismässig bezeichnet. Ein wesentliches Argument gegen die Volksinitiative war, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz die gentechnologische Untersuchung des Embryos im Reagenzglas verbietet, und zwar im Sinne einer wirksamen Missbrauchsbekämpfung.